Lexikon: Ziviler Ungehorsam

Ziviler Ungehorsam ist der aus Gewissensgründen und gewaltfrei vollzogene bewusste Verstoß gegen ein Gesetz, eine Pflicht oder den Befehl eines Staates oder einer anderen Macht. Im Gegensatz zu einem Streik ist er nicht rechtlich abgesichert, der Ungehorsame nimmt bewusst in Kauf, dafür bestraft zu werden.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam
 Internetverweise zu Ziviler_Ungehorsam:
Eintrag ; Ziviler Ungehorsam und gewaltfreier Widerstand – Netzwerk Friedenskooperative ; Links zu historischen Beispielen/Berichten über gewaltfreie Aktionen des Zivilen Ungehorsams zwischen 1930 und 1996 - von Indiens Unabhängigkeitskampf über den Widerstand gegen das NS-Regime, den Prager Frühling, die US-Bürgerrechtsbewegung bis zu den Aktionen der modernen Friedensbewegung u.a. ; Ziviler Ungehorsam im 21. Jahrhundert von Peter Nowak ; Ziviler Ungehorsam. Die anarchistische Zeitung graswurzelrevolution ; Dokumentationsfilm "gegen den krieg" 


 

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