Lexikon: Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft oder Bürgergesellschaft (nicht zu verwechseln mit der "Bürgerlichen Gesellschaft") bezeichnet einen öffentlichen Raum zwischen staatlicher und privater Sphäre, der durch eine Vielzahl autonomer und vom Staat rechtlich getrennter Organisationen (z.B. Nichtregierungsorganisationen) und Initiativen gefüllt wird und der den Akteuren individuelle und kollektive Freiheiten (z.B. Versammlungsfreiheit oder Vereinsrecht) garantiert, die es ihnen ermöglichen, ihre Interessen zu ...
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 Internetverweise zu Zivilgesellschaft:
„Tribüne der europäischen Zivilgesellschaft“ ; Zivilgesellschaft und Revolution - Antonio Gramscis Definition eines Begriffs, der zum Modewort wurde ; Institut für Entwicklung und Frieden der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg Zivilgesellschaft – eine vielschichtige Debatte ; Alain Touraine: Loblied auf die Zivilgesellschaft 



 Wort-Analyse: Zivilgesellschaft

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleWas in den ostdeutschen Bundesländern jahrelang fehlte, war eine kommunal verankerte Zivilgesellschaft.
Demokratie und Zivilgesellschaft gedeihen nicht über Nacht, wie die freie Wahl radikal-nationalistischer Führer in Bosnien bewies.
In ihrem Auftritt bleiben sich die Hauptrichtungen der europapolitisch engagierten Zivilgesellschaft fremd.
Nur wo es nicht anders geht, handelt er selbst. Das wäre ein Sozialstaat neuen Typs: Er stärkt die Zivilgesellschaft, gleicht ihre Schwächen aus, und die reformierte Sozialversicherung vermeidet Notlagen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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