Lexikon: Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung
 Internetverweise zu Zwangsversteigerung:
(Deutschland) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ; Einzelne Gerichte Österreichs ; Deutsche Gerichte mit kostenlosem Gutachtendownload ; Nordrhein-Westfalen ; Sachsen ; Hinweise des Amtsgerichts Potsdam für Bietinteressenten ; http://193.170.251.14/edikte/ex/exedi3.nsf/suche!OpenForm&subf=v ; (Schweiz) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) 



 Wort-Analyse: Zwangsversteigerung

GrundformZwangsversteigerung
SynonymeZwangsversteigerung, Vergantung
SatzbeispieleNachdem die Gesellschaft in Konkurs gegangen war, gab es eine Zwangsversteigerung.
als vor 100 Jahren Fritz Dombrowski die Zwangsversteigerung seines Grundstückes in Groß Besten über sich ergehen lassen mußte.
Die Zwangsversteigerung erfolgte auf Betreiben von fünf Banken, bei denen Schaub etwa zwölf Millionen Mark Schulden hat. +++
Die Bank, die auch Hauptgläubiger des Vorbesitzers Bernhard Schaub ist, habe noch keine Pläne, sagte Direktor Richard Wachter nach der Zwangsversteigerung am Amtsgericht Suhl.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Zwangsversteigerung

ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
forced sale Zwangsversteigerung {f}

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