Lexikon: Zwei-plus-Vier-VertragDer Zwei-plus-Vier-Vertrag oder offiziell Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ist ein Staatsvertrag zwischen der ...
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Internetverweise zu Zwei-plus-Vier-Vertrag:
S. 1317 (Artikel 2) ; S. 587 ; „Suspendierungserklärung“ der Alliierten vom 2. Oktober 1990 ; S. 1318, 1320, 1324 ; S. 1331 ; Zwei-plus-Vier-Gespräche ; www.2plus4.de ; Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
Wort-Analyse: Zwei-plus-Vier-Vertrag| Grundform | Zwei-plus-Vier-Vertrag |
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| Satzbeispiele | Sie verweisen dabei auf das Grundgesetz, die UN-Charta und den Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem Deutschland sich international verpflichtet hat, "dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird". |
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| Auch der Verzicht auf Reparationsverhandlungen im Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Wiedervereinigung ist kein taugliches Argument, um die Forderungen von Zwangsarbeitern abzuschmettern. |
| Kinkel ist kein Stratege, schon gar kein Visionär, er ist Realist, nicht nur in der Politik, auch im Blick auf sich selbst. "Ich bin keine Größe", sagt er und fügt trocken hinzu: "Nicht jeder bekommt eben einen Zwei-plus-Vier-Vertrag in die Wiege gelegt." |
| Nachdem diese gleichwohl im Zwei-plus-Vier-Vertrag zustande gebracht war, wurde der Eindruck erweckt, als Preis müsse Deutschland die D-Mark opfern. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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