Lexikon: ZweitwohnungsteuerDie Zweitwohnungsteuer (oft auch als Zweitwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe oder Nebenwohnsitzsteuer bezeichnet) ist in ...
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Internetverweise zu Zweitwohnungsteuer:
Art. 105 ; § 9 ; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2005, Az. 5 A 118/04 ; Pressemitteilung ; Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 6. Dezember 1983, Az. 2 BvR 1275/79 ; Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 11. Oktober 2005, Az. 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 ; Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 28. Juli 2004, Az. 5 B 34/04 ; Allgemeine Informationsseite zur Zweitwohnsitzsteuer
Als Zweitwohnung wird eine zweite Wohnung bezeichnet, die von einer Privatpersonen während des Jahres/der Saison oder Teilen davon genutzt wird. Sie werden jedoch nicht, wie die Ferienwohnungen, an Dritte vermietet. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnung
Internetverweise zu Zweitwohnung:
Dossier zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus im Oberengadin
Wort-Analyse: Zweitwohnungsteuer| Grundform | Zweitwohnungsteuer |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | Die Zweitwohnungsteuer beträgt acht Prozent der Nettokaltmiete. |
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| Der Hamburger Senat hat eine Änderung der Zweitwohnungsteuer beschlossen und damit den Wohnungsbegriff konkreter als bisher definiert. |
| Senat beschließt Änderung der Zweitwohnungsteuer |
| Laut Gutachten unterliegen Bundestagsabgeordnete, die in einem Hotel in Berlin wohnen, der Zweitwohnungsteuer nicht. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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